KI-Kolloquium an Der TH-Wildau
Maschinelles Lernen oder Künstliche Intelligenz (KI) sind das Thema in Politik und Gesellschaft. Im November 2018 hat die Bundesregierung ihre „Strategie Künstliche Intelligenz“ vorgestellt, die Europäische Kommission erachtet KI als eine der strategisch bedeutendsten Technologien des 21. Jahrhunderts.
10. Dezember 2019 | Künstliche Intelligenz Forschungskolloquium und neue öffentliche Vortragsreihe zum Thema „Künstliche Intelligenz“ stoßen in der Vorweihnachtszeit auf großes Interesse
Verständlich also, dass im Forschungskolloquium die KI aus informationstechnischer und rechtlicher Sicht beleuchtet wurde und dieses Thema zunehmend auch im Fokus der Technischen Hochschule Wildau (TH Wildau) steht. Im Impulsreferate gab Prof. Dr. Mathias Walther, TH Wildau, Einblick zum Thema „Die Grundlagen maschinellen Lernens“. Das Anwendungsbeispiel „Natural Language Processing zur Erkennung von Verbraucherdispositionen“ stellte Dr. Matthias Boldt, CEO sense.ai.tion GmbH, vor. Der möglichen Transparenz von KI widmete sich Prof. Dr. Rainer Stollhoff, TH Wildau. Zu den öffentlich-rechtlichen Herausforderungen der KI und deren Bewältigung referierte Prof. Dr. Stephan Meyer, TH Wildau. Die neuen strafrechtlichen Herausforderungen durch die KI hingegen wurden von Markus Gortan, FSU Jena, beleuchtet und weckten reges Interesse und die Diskussionslust der anwesenden Hochschulangehörigen.
Quelle: TH Wildau
Bildunterschrift: Die Veranstaltungen an der TH Wildau zum Thema Künstliche Intelligenz stoßen auf reges Interesse Foto/Text: Christine Krüger, TH Wildau